AGB

Stand 15.06.2026

Allgemeine Reisebedingungen (AGB) von Hampel Reisen

für die Marke „Camino Sur“

Nachfolgende Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (nachfolgend „Reisender“ genannt) und der Firma Hampel Reisen, Markt 8, 39340 Haldensleben (nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt) für Reisen unter der Marke „Camino Sur“.

1. Abschluss des Reisevertrages / Anmeldung

1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser AGB verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Webseite erfolgen. 1.2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung und des Sicherungsscheines durch den Reiseveranstalter beim Reisenden zustande. 1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder durch Zahlung der Anzahlung erklärt.

2. Bezahlung, Sicherungsschein & Sonderregelungen für Flüge

2.1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. 2.2. Sonderregelung für Fremdleistungen (insb. Flüge & Permits): Gebühren für sofort fällige und nicht erstattbare Fremdleistungen, die vom Reiseveranstalter im Kundenauftrag fest eingebucht werden (insbesondere Linienflugtickets, Ausstellungsgebühren der Airlines, Visa-Gebühren oder spezifische Genehmigungen/Permits für Nationalparks), werden zu 100% sofort mit der Anzahlung fällig. Diese Beträge werden in der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen. 2.3. Die Restzahlung in Höhe von 80% des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen (Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann. 2.4. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzuteilen und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn zulässig, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn und nur nach Maßgabe des § 651f BGB im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten (Treibstoff), Abgaben (Flughafengebühren) oder Wechselkursänderungen zulässig.

4. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten)

4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären. 4.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. 4.3. Unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn werden folgende Entschädigungspauschalen (jeweils in % des Reisepreises) vereinbart:

  • Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
  • Vom 89. bis 42. Tag (6 Wochen) vor Reisebeginn: 50%
  • Vom 41. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 70%
  • Vom 20. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 90%
  • Ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt (No-Show): 95% 4.4.

Ausnahmeregelung für Flüge/Permits: Bereits ausgestellte Linienflugtickets oder nicht erstattbare Permits, die gemäß Ziffer 2.2 separat ausgewiesen wurden, unterliegen nicht dieser prozentualen Stornostaffel. Im Falle eines Rücktritts fallen hierfür 100% Stornogebühren an, sofern sie von den Leistungsträgern (Airlines) nicht erstattet werden. 4.5. Dem Reisenden bleibt es in allen Fällen unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5. Umbuchungen und Ersatzpersonen

5.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. 5.2. Werden auf Wunsch des Reisenden bis 42 Tage (6 Wochen) vor Reisebeginn dennoch Umbuchungen vorgenommen, verlangt der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt von 50,– € pro Person. Zusätzlich müssen dem Reisenden alle tatsächlich durch die Umbuchung entstehenden Fremdkosten (z. B. Umbuchungs- oder Stornogebühren von Fluggesellschaften für bereits ausgestellte Tickets) in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. 5.3. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der 42-Tages-Frist erfolgen, können – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist – nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. 6.2. Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn zu erklären. 6.3. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich informieren. 6.4. Tritt der Reiseveranstalter von der Reise zurück, erhält der Reisende alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Körperliche Leistungsfähigkeit und Ausschlussrecht vor Ort

7.1. Die unter der Marke „Camino Sur“ angebotenen Reisen (insb. Fotoreisen, Allrad-Expeditionen, Canyoning, Trekking und Aufenthalte in Höhenlagen über 3.000 Metern) stellen besondere Anforderungen an die körperliche Fitness, Belastbarkeit und Gesundheit der Teilnehmer. Der Reisende ist vor der Buchung verpflichtet, sich über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Reiseausschreibung zu informieren und sicherzustellen, dass er diesen gesundheitlich gewachsen ist. 7.2. Die Reiseleitung vor Ort sowie die vom Reiseveranstalter beauftragten Spezial-Guides (z. B. Canyoning- oder Bergführer) sind berechtigt, einen Reisenden von der gesamten Reise oder von einzelnen, körperlich besonders fordernden Programmpunkten (Teiletappen) ganz oder teilweise auszuschließen, wenn:

  • der Reisende den in der Ausschreibung genannten besonderen Anforderungen erkennbar nicht gewachsen ist,
  • durch die Teilnahme des Reisenden eine akute Gefahr für dessen eigene Gesundheit oder das Leben und die Sicherheit der übrigen Gruppenmitglieder besteht,
  • oder der Reisende den reibungslosen Ablauf der Gruppenreise nachhaltig stört. 7.3. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses nach Ziffer 7.2 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Eventuell entstehende Mehrkosten für den vorzeitigen Rücktransport oder alternative Unterbringungen während der Teiletappen sind in vollem Umfang vom Reisenden selbst zu tragen.

8. Dringende Empfehlung zu Reiseversicherungen

8.1. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Reisepreise keine Versicherungsleistungen enthalten. 8.2. Es wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Reiseabbruch-Versicherung sowie insbesondere eine umfassende Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Deckung von Rücktransportkosten (medizinische Evakuierung) abzuschließen. Letztere ist aufgrund der logistischen Gegebenheiten und Höhenlagen in den Destinationen (z. B. Kirgistan, Chile) zwingende Voraussetzung für eine sichere Durchführung.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger (z. B. die Fluggesellschaft) nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder gänzlich ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter (Hampel Reisen) gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 10.2. Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist der Sitz des Reiseveranstalters (Haldensleben).

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